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2. BImSchV

Die 2. BImSchV ist eine Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Anforderungen an bestimmte Anlagen im Hinblick auf Emissionen regelt. Sie umfasst Vorgaben zu Betrieb und Überwachung in definierten Anwendungsbereichen. Die Anwendung erfolgt im Rahmen gesetzlicher Regelungen.