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Spitzenlastabdeckung

Spitzenlastabdeckung bezeichnet die Bereitstellung von zusätzlicher Wärmeleistung zur Deckung kurzzeitig auftretender maximaler Bedarfsspitzen. Sie erfolgt häufig durch einen zusätzlichen Erzeuger oder Speicher, der bei Grundlastanlagen nicht im Dauerbetrieb ist. Die Auslegung richtet sich nach der Differenz zwischen Grundlast und maximalem Spitzenbedarf.