1. BImSchV
Die 1. BImSchV ist eine Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Anforderungen an kleine und mittlere Feuerungsanlagen festlegt. Sie enthält Vorgaben zu Emissionen, Brennstoffen und Prüfungen im laufenden Betrieb. Die Anwendung erfolgt im Rahmen gesetzlicher Regelungen.